Für eine Einheit · Nebenberuflich vermietet
und trotzdem alles richtig machen.
Du vermietest mehrere Wohnungen oder ein kleines Portfolio?
Ich kenne das von beiden Seiten: als Expertin für Buchhaltung und digitale Prozesse weiß ich, was das Finanzamt verlangt und als Gastgeberin weiß ich, wie sich der Feierabend anfühlt, wenn die Buchhaltung noch wartet.
Du musst kein Unternehmen führen, um steuerlich relevant zu sein. Sobald Geld von Gästen bei dir ankommt, will das Finanzamt das wissen. Das gilt unabhängig davon, ob du nebenberuflich oder im großen Stil vermietest.
Deine Mieteinnahmen gehören in deine Einkommensteuererklärung. Seit 2023 gibt es dafür die eigene Anlage V-FeWo – speziell für Ferienwohnungen und kurzfristige Vermietung. Das gilt auch, wenn du nur nebenberuflich vermietest.
Was wir für dich übernehmen
Du willst Gastgeber sein, kein Buchhalter
Häufige Fragen
Ja. Sobald du Einnahmen aus der Vermietung erzielst, gehören diese in deine Einkommensteuererklärung. Das gilt auch, wenn du nur nebenberuflich und gelegentlich vermietest.
Die Anlage V ist der Teil deiner Steuererklärung, in dem du Einnahmen und Ausgaben aus Vermietung und Verpachtung angibst. Für Ferienwohnungen und kurzfristige Vermietung kommt seit 2023 zusätzlich die Anlage V-FeWo dazu. Diese ist speziell für Vermietungen wie deine, egal ob nebenberuflich oder im größeren Stil.
Nicht automatisch. Es hängt von mehreren Faktoren ab. Zum Beispiel davon, ob du zusätzliche Leistungen wie Frühstück anbietest oder Personal beschäftigst. Im Erstgespräch schauen wir uns das gerne konkret für deine Situation an.
Ja. Die Umsatzsteuerpflicht hängt an deinen Einnahmen, nicht an der Frage, ob du ein Gewerbe angemeldet hast. Die Grenzen ändern sich regelmäßig. Ein Grund mehr, das im Blick zu behalten.
Ja. Eine saubere Buchhaltung von Anfang an erspart dir später Ärger mit dem Finanzamt und oft auch Geld bei der Steuerlast, auch wenn es nur eine Wohnung ist.