Du willst eine stressfreie Buchhaltung und keine verpassten Fristen mehr?

Für eine Einheit · Nebenberuflich vermietet

Eine Ferienwohnung nebenberuflich vermieten

und trotzdem alles richtig machen.

Du wolltest eigentlich nur vermieten. Eine Wohnung, vielleicht geerbt, vielleicht der Zweitwohnsitz, der inzwischen Gäste empfängt. Dass daraus Finanzamt, Belege und Fristen werden, hat dir keiner gesagt. Ich kenne beide Seiten: als Expertin für digitale Buchhaltung und als Gastgeberin, die selbst vermietet.
→ Mit einer guten Struktur bleibt die Buchhaltung auch neben dem Hauptjob machbar.
Buchhaltung für Ferienwohnungen

Du vermietest mehrere Wohnungen oder ein kleines Portfolio?

Eine Wohnung, viele neue Aufgaben

Vielleicht ist es eine geerbte Wohnung. Vielleicht der Zweitwohnsitz, den du nicht leer stehen lassen wolltest. Eigentlich war Vermietung nie der Plan. Irgendwann hat es sich einfach ergeben. Und jetzt liegt da ein Schuhkarton voller Zettel auf dem Küchentisch und du fragst dich, was davon überhaupt wichtig ist. Lass dich davon nicht entmutigen, das geht den meisten Gastgebern mit einer einzelnen Wohnung so.

Ich kenne das von beiden Seiten: als Expertin für Buchhaltung und digitale Prozesse weiß ich, was das Finanzamt verlangt und als Gastgeberin weiß ich, wie sich der Feierabend anfühlt, wenn die Buchhaltung noch wartet.

Was du wirklich wissen musst

Auch bei einer nebenberuflich vermieteten Wohnung gibt es Pflichten.

Du musst kein Unternehmen führen, um steuerlich relevant zu sein. Sobald Geld von Gästen bei dir ankommt, will das Finanzamt das wissen. Das gilt unabhängig davon, ob du nebenberuflich oder im großen Stil vermietest.

Anlage V-FeWo

Deine Mieteinnahmen gehören in deine Einkommensteuererklärung. Seit 2023 gibt es dafür die eigene Anlage V-FeWo – speziell für Ferienwohnungen und kurzfristige Vermietung. Das gilt auch, wenn du nur nebenberuflich vermietest.

Umsatzsteuer kann trotzdem entstehen
Auch ohne Gewerbe kann Umsatzsteuer anfallen, sobald bestimmte Umsatzgrenzen überschritten werden. Das hat nichts damit zu tun, wie professionell du dich fühlst.
Belege bleiben Pflicht
Egal wie klein die Vermietung ist: Einnahmen und Ausgaben gehören dokumentiert. Das schützt dich bei Rückfragen vom Finanzamt.
Der erste Schritt reicht

Du musst nicht alles auf einmal lösen

Ein Schritt pro Tag reicht völlig aus. Du brauchst keine perfekte Buchhaltung von Anfang an. Du musst nur den ersten Schritt machen.
Aufzählung Nummer 1
Belege sammeln
Ein Ordner, eine Box oder ein digitaler Ablageort. Hauptsache, alles landet an einem Ort.
Aufzählung Nummer 2
An uns übergeben
Du schickst uns, was du gesammelt hast. Den Rest holen wir uns, zum Beispiel über deine Portalzugänge, selbst.
Aufzählung Nummer 3
Wir buchen
Portalabrechnungen und Geldeingänge gleichen wir für dich ab. Du musst kein eigenes Buchhaltungssystem aufbauen.
Belege sammeln ist der richtige erste Schritt. Aber es ist eben nur der erste.

Was wir für dich übernehmen

Auch eine Wohnung verdient eine saubere Buchhaltung

Eine saubere Buchhaltung erspart dir später Ärger mit dem Finanzamt und oft auch Geld. Du kümmerst dich um deine Gäste, wir kümmern uns um die Belege.
Dein erster Schritt

Dir fehlt der Überblick? Hol dir den 0-Euro-Guide.

Der Guide fasst zusammen, was bei einer Wohnung in der Buchhaltung wirklich zählt: von typischen Stolperfallen bis zu den Tools, die wirklich Zeit sparen. Du musst dich durch keine Steuergesetze kämpfen, sondern bekommst genau die Informationen, die für deine Ferienwohnung wirklich wichtig sind.
Guide Belege sortieren für dei Buchhaltung

Du willst Gastgeber sein, kein Buchhalter

Welche Belege brauchst du bei einer einzelnen Wohnung wirklich und welche kannst du dir künftig sparen? Mein 0-Euro-Guide zeigt dir ein einfaches System, mit dem du deine Belege schnell und ohne Grübeln organisierst.
Sabine Zay Buchhaltung für Ferienwohnungen
Wer dich begleitet
Ich bin Sabine. Ich vermiete selbst mehrere Ferienwohnungen und weiß aus eigener Erfahrung, wie sich die Anforderungen mit jeder weiteren Wohnung verändern. Daher weiß ich genau, wie sich gestapelte Belege kurz vor der Steuererklärung anfühlen. Wir übernehmen die Buchhaltung für dich. Du behältst die Kontrolle, wir kümmern uns um den Papierkram.

Häufige Fragen

Was Gastgeber mit einer Wohnung am häufigsten fragen

Ja. Sobald du Einnahmen aus der Vermietung erzielst, gehören diese in deine Einkommensteuererklärung. Das gilt auch, wenn du nur nebenberuflich und gelegentlich vermietest.

Die Anlage V ist der Teil deiner Steuererklärung, in dem du Einnahmen und Ausgaben aus Vermietung und Verpachtung angibst. Für Ferienwohnungen und kurzfristige Vermietung kommt seit 2023 zusätzlich die Anlage V-FeWo dazu. Diese ist speziell für Vermietungen wie deine, egal ob nebenberuflich oder im größeren Stil.

Nicht automatisch. Es hängt von mehreren Faktoren ab. Zum Beispiel davon, ob du zusätzliche Leistungen wie Frühstück anbietest oder Personal beschäftigst. Im Erstgespräch schauen wir uns das gerne konkret für deine Situation an.

Ja. Die Umsatzsteuerpflicht hängt an deinen Einnahmen, nicht an der Frage, ob du ein Gewerbe angemeldet hast. Die Grenzen ändern sich regelmäßig. Ein Grund mehr, das im Blick zu behalten.

Ja. Eine saubere Buchhaltung von Anfang an erspart dir später Ärger mit dem Finanzamt und oft auch Geld bei der Steuerlast, auch wenn es nur eine Wohnung ist.

Auch für eine Wohnung lohnt sich der erste Schritt.

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